Der Umgang mit Behinderungen

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Der Umgang mit Behinderungen


Bismillahirrahmanirrahim

[Im Namen Allahs, des Barmherzigen]
“O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten über die andere.
Vielleicht sind diese ja besser als sie.”
[Sure “Hudschurat”, Vers 11]



Verehrte Muslime!

Allah erschuf den Menschen für eine erhabene und ehrenwerte Position unter all
den Geschöpfen. Daher gebührt dem Menschen Respekt und Ehrerbietung. Was
dabei zählt, sind nur die Eigenschaften, die ihn zum Menschen machen. Alle
darüberhinaus gehenden Eigenschaften machen ihn aus islamischer Sicht nicht zu
etwas Besserem. So sagte unser geliebter Prophet (s.a.v.) dereinst: “Allah schaut
weder auf euer Aussehen noch auf euer Vermögen. Er schaut nur in eure
Herzen und achtet auf eure Taten.” [1] Es kommt also in der Hauptsache darauf
an, dass Seele, Persönlichkeit, Herz und Verhalten des Menschen ausgewogen
sind.

Sollten einige Körperfunktionen dem Menschen versagen, er also eine Behindurung
haben, schmälert dies nicht seinen Wert. Es ist im Islam eine Sünde den Menschen
nach seinen körperlichen Eigenschaften zu bewerten und ihn hierfür zu tadeln. So
heißt es im Koran hierzu: “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten
über die andere. Vielleicht sind diese ja besser als sie.” [2] Und unser Prophet
(s.a.v.) sagte in einem Hadis: “Würdigt jemand einen Gläubigen (wegen seiner
Fehler oder körperlichen Behinderung) herab, ist ihm das genug als Sünde.” [3]


Jeder Mensch ist mit einem unterschiedlichen Talent und nach einer
unterschiedlichen Wesensart erschaffen. So wollte und will es unser erhabener
Schöpfer. Und keiner hat das Recht dagegen zu widersprechen. Denn Allah, der
Erhabene, der alles aus dem Nichts erschafft, tut dies nach Seiner Weisheit und
Seiner Entscheidung. Es ist uns eine religiöse Pflicht, körperlich behinderte
Menschen zu unterstützen, ihnen eine Hilfe zu sein. Allah hat uns die Pflicht
auferlegt für die Dinge, die zu verrichten wir in der Lage sind. Daher hat Er auch
für den Umgang mit behinderten Menschen Bestimmungen aufgestellt und den
Gläubigen die Solidarität untereinander auferlegt. Auch unser Prophet (s.a.v.) ging
hier mit gutem Beispiel voran. Er kümmerte sich um behinderte Menschen, setzte
sie entsprechend ihrem Talent ein und wies ihnen Aufgaben zu, die zu erledigen sie
in der Lage waren. Sein Gefährte Abdullah Ibn Maktum war zum Beispiel
sehbehindert. Der Prophet setzte ihn jedoch für die Tage seiner Abwesenheit als
sein Stellvertreter in Medina ein.




Verehrte Muslime!

Im Leben widerfahren uns nicht nur erfreuliche Dinge. Manchmal stehen wir auch
einer Behinderung, einer Krankheit oder anderem Unheil gegenüber; Dinge, die
uns allesamt betrüben können. Unheil und Krankheiten müssen wir jedoch mit
Geduld ertragen und dürfen uns nicht dagegen auflehnen. Wir sollten nicht
vergessen, dass ein Unheil, wenn es uns trifft, zurückliegende Sünden tilgt und
der Vorbote für zukünftige Belohnung ist.

Es ist uns eine religiöse Pflicht, unseren Brüdern und Schwestern, die eine
körperliche Behinderung haben, behilflich zu sein und sie in die Mitte der
Gesellschaft zu holen, damit sie dieser dienlich sein können. Wir sollten sie daher
entsprechend ihrem Talent und ihrer Einsatzfähigkeit fördern, ihnen geeignete
Bildungs-, und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.

Ich beende meine heutige Predigt mit einem Hadis unseres Propheten (s.a.v.), in
dem er darauf hinweist, dass Muslime in Zeiten von Krankheit, Behinderung und
sonstigem Unglück solidarisch untereinander sein sollten: “Gläubige sind in der
Barmherzigkeit und in der Liebe füreinander wie ein einzelner Körper.
Erkrankt ein Körperteil, teilen auch die übrigen Organe das Leid dieses
erkrankten Teils.” [4]

[1] Terghib, 1/55.
[2] Hudschurat, 11.
[3] Muslim, Birr, 32.
[4] Tecrid-i sarih,12/128.
Predigtkommission DITIB Stuttgart
 


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