• Bu konu 1 yanıt içerir, 1 izleyen vardır ve en son Anonim tarafından güncellenmiştir.
1 yazı görüntüleniyor (toplam 1)
  • Yazar
    Yazılar
  • #679061
    Anonim

      Der Umgang mit Behinderungen

      Bismillahirrahmanirrahim

      [Im Namen Allahs, des Barmherzigen]
      “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten über die andere.
      Vielleicht sind diese ja besser als sie.”
      [Sure “Hudschurat”, Vers 11]

      Verehrte Muslime!

      Allah erschuf den Menschen für eine erhabene und ehrenwerte Position unter all
      den Geschöpfen. Daher gebührt dem Menschen Respekt und Ehrerbietung. Was
      dabei zählt, sind nur die Eigenschaften, die ihn zum Menschen machen. Alle
      darüberhinaus gehenden Eigenschaften machen ihn aus islamischer Sicht nicht zu
      etwas Besserem. So sagte unser geliebter Prophet (s.a.v.) dereinst: “Allah schaut
      weder auf euer Aussehen noch auf euer Vermögen. Er schaut nur in eure
      Herzen und achtet auf eure Taten.” [1] Es kommt also in der Hauptsache darauf
      an, dass Seele, Persönlichkeit, Herz und Verhalten des Menschen ausgewogen
      sind.

      Sollten einige Körperfunktionen dem Menschen versagen, er also eine Behindurung
      haben, schmälert dies nicht seinen Wert. Es ist im Islam eine Sünde den Menschen
      nach seinen körperlichen Eigenschaften zu bewerten und ihn hierfür zu tadeln. So
      heißt es im Koran hierzu: “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten
      über die andere. Vielleicht sind diese ja besser als sie.” [2] Und unser Prophet
      (s.a.v.) sagte in einem Hadis: “Würdigt jemand einen Gläubigen (wegen seiner
      Fehler oder körperlichen Behinderung) herab, ist ihm das genug als Sünde.” [3]

      Jeder Mensch ist mit einem unterschiedlichen Talent und nach einer
      unterschiedlichen Wesensart erschaffen. So wollte und will es unser erhabener
      Schöpfer. Und keiner hat das Recht dagegen zu widersprechen. Denn Allah, der
      Erhabene, der alles aus dem Nichts erschafft, tut dies nach Seiner Weisheit und
      Seiner Entscheidung. Es ist uns eine religiöse Pflicht, körperlich behinderte
      Menschen zu unterstützen, ihnen eine Hilfe zu sein. Allah hat uns die Pflicht
      auferlegt für die Dinge, die zu verrichten wir in der Lage sind. Daher hat Er auch
      für den Umgang mit behinderten Menschen Bestimmungen aufgestellt und den
      Gläubigen die Solidarität untereinander auferlegt. Auch unser Prophet (s.a.v.) ging
      hier mit gutem Beispiel voran. Er kümmerte sich um behinderte Menschen, setzte
      sie entsprechend ihrem Talent ein und wies ihnen Aufgaben zu, die zu erledigen sie
      in der Lage waren. Sein Gefährte Abdullah Ibn Maktum war zum Beispiel
      sehbehindert. Der Prophet setzte ihn jedoch für die Tage seiner Abwesenheit als
      sein Stellvertreter in Medina ein.

      Verehrte Muslime!

      Im Leben widerfahren uns nicht nur erfreuliche Dinge. Manchmal stehen wir auch
      einer Behinderung, einer Krankheit oder anderem Unheil gegenüber; Dinge, die
      uns allesamt betrüben können. Unheil und Krankheiten müssen wir jedoch mit
      Geduld ertragen und dürfen uns nicht dagegen auflehnen. Wir sollten nicht
      vergessen, dass ein Unheil, wenn es uns trifft, zurückliegende Sünden tilgt und
      der Vorbote für zukünftige Belohnung ist.

      Es ist uns eine religiöse Pflicht, unseren Brüdern und Schwestern, die eine
      körperliche Behinderung haben, behilflich zu sein und sie in die Mitte der
      Gesellschaft zu holen, damit sie dieser dienlich sein können. Wir sollten sie daher
      entsprechend ihrem Talent und ihrer Einsatzfähigkeit fördern, ihnen geeignete
      Bildungs-, und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.

      Ich beende meine heutige Predigt mit einem Hadis unseres Propheten (s.a.v.), in
      dem er darauf hinweist, dass Muslime in Zeiten von Krankheit, Behinderung und
      sonstigem Unglück solidarisch untereinander sein sollten: “Gläubige sind in der
      Barmherzigkeit und in der Liebe füreinander wie ein einzelner Körper.
      Erkrankt ein Körperteil, teilen auch die übrigen Organe das Leid dieses
      erkrankten Teils.” [4]

      [1] Terghib, 1/55.
      [2] Hudschurat, 11.
      [3] Muslim, Birr, 32.
      [4] Tecrid-i sarih,12/128.
      Predigtkommission DITIB Stuttgart

    1 yazı görüntüleniyor (toplam 1)
    • Bu konuyu yanıtlamak için giriş yapmış olmalısınız.