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Der Umgang mit Behinderungen
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<blockquote data-quote="garp" data-source="post: 387882" data-attributes="member: 1024392"><p>Der Umgang mit Behinderungen</p><p></p><p></p><p>Bismillahirrahmanirrahim</p><p></p><p>[Im Namen Allahs, des Barmherzigen]</p><p>“O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten über die andere.</p><p>Vielleicht sind diese ja besser als sie.”</p><p>[Sure “Hudschurat”, Vers 11]</p><p></p><p></p><p></p><p>Verehrte Muslime!</p><p></p><p>Allah erschuf den Menschen für eine erhabene und ehrenwerte Position unter all</p><p>den Geschöpfen. Daher gebührt dem Menschen Respekt und Ehrerbietung. Was</p><p>dabei zählt, sind nur die Eigenschaften, die ihn zum Menschen machen. Alle</p><p>darüberhinaus gehenden Eigenschaften machen ihn aus islamischer Sicht nicht zu</p><p>etwas Besserem. So sagte unser geliebter Prophet (s.a.v.) dereinst: “Allah schaut</p><p>weder auf euer Aussehen noch auf euer Vermögen. Er schaut nur in eure</p><p>Herzen und achtet auf eure Taten.” [1] Es kommt also in der Hauptsache darauf</p><p>an, dass Seele, Persönlichkeit, Herz und Verhalten des Menschen ausgewogen</p><p>sind.</p><p></p><p>Sollten einige Körperfunktionen dem Menschen versagen, er also eine Behindurung</p><p>haben, schmälert dies nicht seinen Wert. Es ist im Islam eine Sünde den Menschen</p><p>nach seinen körperlichen Eigenschaften zu bewerten und ihn hierfür zu tadeln. So</p><p>heißt es im Koran hierzu: “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten</p><p>über die andere. Vielleicht sind diese ja besser als sie.” [2] Und unser Prophet</p><p>(s.a.v.) sagte in einem Hadis: “Würdigt jemand einen Gläubigen (wegen seiner</p><p>Fehler oder körperlichen Behinderung) herab, ist ihm das genug als Sünde.” [3]</p><p></p><p></p><p>Jeder Mensch ist mit einem unterschiedlichen Talent und nach einer</p><p>unterschiedlichen Wesensart erschaffen. So wollte und will es unser erhabener</p><p>Schöpfer. Und keiner hat das Recht dagegen zu widersprechen. Denn Allah, der</p><p>Erhabene, der alles aus dem Nichts erschafft, tut dies nach Seiner Weisheit und</p><p>Seiner Entscheidung. Es ist uns eine religiöse Pflicht, körperlich behinderte</p><p>Menschen zu unterstützen, ihnen eine Hilfe zu sein. Allah hat uns die Pflicht</p><p>auferlegt für die Dinge, die zu verrichten wir in der Lage sind. Daher hat Er auch</p><p>für den Umgang mit behinderten Menschen Bestimmungen aufgestellt und den</p><p>Gläubigen die Solidarität untereinander auferlegt. Auch unser Prophet (s.a.v.) ging</p><p>hier mit gutem Beispiel voran. Er kümmerte sich um behinderte Menschen, setzte</p><p>sie entsprechend ihrem Talent ein und wies ihnen Aufgaben zu, die zu erledigen sie</p><p>in der Lage waren. Sein Gefährte Abdullah Ibn Maktum war zum Beispiel</p><p>sehbehindert. Der Prophet setzte ihn jedoch für die Tage seiner Abwesenheit als</p><p>sein Stellvertreter in Medina ein.</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p>Verehrte Muslime!</p><p></p><p>Im Leben widerfahren uns nicht nur erfreuliche Dinge. Manchmal stehen wir auch</p><p>einer Behinderung, einer Krankheit oder anderem Unheil gegenüber; Dinge, die</p><p>uns allesamt betrüben können. Unheil und Krankheiten müssen wir jedoch mit</p><p>Geduld ertragen und dürfen uns nicht dagegen auflehnen. Wir sollten nicht</p><p>vergessen, dass ein Unheil, wenn es uns trifft, zurückliegende Sünden tilgt und</p><p>der Vorbote für zukünftige Belohnung ist.</p><p></p><p>Es ist uns eine religiöse Pflicht, unseren Brüdern und Schwestern, die eine</p><p>körperliche Behinderung haben, behilflich zu sein und sie in die Mitte der</p><p>Gesellschaft zu holen, damit sie dieser dienlich sein können. Wir sollten sie daher</p><p>entsprechend ihrem Talent und ihrer Einsatzfähigkeit fördern, ihnen geeignete</p><p>Bildungs-, und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.</p><p></p><p>Ich beende meine heutige Predigt mit einem Hadis unseres Propheten (s.a.v.), in</p><p>dem er darauf hinweist, dass Muslime in Zeiten von Krankheit, Behinderung und</p><p>sonstigem Unglück solidarisch untereinander sein sollten: “Gläubige sind in der</p><p>Barmherzigkeit und in der Liebe füreinander wie ein einzelner Körper.</p><p>Erkrankt ein Körperteil, teilen auch die übrigen Organe das Leid dieses</p><p>erkrankten Teils.” [4]</p><p></p><p>[1] Terghib, 1/55.</p><p>[2] Hudschurat, 11.</p><p>[3] Muslim, Birr, 32.</p><p>[4] Tecrid-i sarih,12/128.</p><p>Predigtkommission DITIB Stuttgart</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="garp, post: 387882, member: 1024392"] Der Umgang mit Behinderungen Bismillahirrahmanirrahim [Im Namen Allahs, des Barmherzigen] “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten über die andere. Vielleicht sind diese ja besser als sie.” [Sure “Hudschurat”, Vers 11] Verehrte Muslime! Allah erschuf den Menschen für eine erhabene und ehrenwerte Position unter all den Geschöpfen. Daher gebührt dem Menschen Respekt und Ehrerbietung. Was dabei zählt, sind nur die Eigenschaften, die ihn zum Menschen machen. Alle darüberhinaus gehenden Eigenschaften machen ihn aus islamischer Sicht nicht zu etwas Besserem. So sagte unser geliebter Prophet (s.a.v.) dereinst: “Allah schaut weder auf euer Aussehen noch auf euer Vermögen. Er schaut nur in eure Herzen und achtet auf eure Taten.” [1] Es kommt also in der Hauptsache darauf an, dass Seele, Persönlichkeit, Herz und Verhalten des Menschen ausgewogen sind. Sollten einige Körperfunktionen dem Menschen versagen, er also eine Behindurung haben, schmälert dies nicht seinen Wert. Es ist im Islam eine Sünde den Menschen nach seinen körperlichen Eigenschaften zu bewerten und ihn hierfür zu tadeln. So heißt es im Koran hierzu: “O ihr Gläubigen! Eine Gemeinschaft soll nicht spotten über die andere. Vielleicht sind diese ja besser als sie.” [2] Und unser Prophet (s.a.v.) sagte in einem Hadis: “Würdigt jemand einen Gläubigen (wegen seiner Fehler oder körperlichen Behinderung) herab, ist ihm das genug als Sünde.” [3] Jeder Mensch ist mit einem unterschiedlichen Talent und nach einer unterschiedlichen Wesensart erschaffen. So wollte und will es unser erhabener Schöpfer. Und keiner hat das Recht dagegen zu widersprechen. Denn Allah, der Erhabene, der alles aus dem Nichts erschafft, tut dies nach Seiner Weisheit und Seiner Entscheidung. Es ist uns eine religiöse Pflicht, körperlich behinderte Menschen zu unterstützen, ihnen eine Hilfe zu sein. Allah hat uns die Pflicht auferlegt für die Dinge, die zu verrichten wir in der Lage sind. Daher hat Er auch für den Umgang mit behinderten Menschen Bestimmungen aufgestellt und den Gläubigen die Solidarität untereinander auferlegt. Auch unser Prophet (s.a.v.) ging hier mit gutem Beispiel voran. Er kümmerte sich um behinderte Menschen, setzte sie entsprechend ihrem Talent ein und wies ihnen Aufgaben zu, die zu erledigen sie in der Lage waren. Sein Gefährte Abdullah Ibn Maktum war zum Beispiel sehbehindert. Der Prophet setzte ihn jedoch für die Tage seiner Abwesenheit als sein Stellvertreter in Medina ein. Verehrte Muslime! Im Leben widerfahren uns nicht nur erfreuliche Dinge. Manchmal stehen wir auch einer Behinderung, einer Krankheit oder anderem Unheil gegenüber; Dinge, die uns allesamt betrüben können. Unheil und Krankheiten müssen wir jedoch mit Geduld ertragen und dürfen uns nicht dagegen auflehnen. Wir sollten nicht vergessen, dass ein Unheil, wenn es uns trifft, zurückliegende Sünden tilgt und der Vorbote für zukünftige Belohnung ist. Es ist uns eine religiöse Pflicht, unseren Brüdern und Schwestern, die eine körperliche Behinderung haben, behilflich zu sein und sie in die Mitte der Gesellschaft zu holen, damit sie dieser dienlich sein können. Wir sollten sie daher entsprechend ihrem Talent und ihrer Einsatzfähigkeit fördern, ihnen geeignete Bildungs-, und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Ich beende meine heutige Predigt mit einem Hadis unseres Propheten (s.a.v.), in dem er darauf hinweist, dass Muslime in Zeiten von Krankheit, Behinderung und sonstigem Unglück solidarisch untereinander sein sollten: “Gläubige sind in der Barmherzigkeit und in der Liebe füreinander wie ein einzelner Körper. Erkrankt ein Körperteil, teilen auch die übrigen Organe das Leid dieses erkrankten Teils.” [4] [1] Terghib, 1/55. [2] Hudschurat, 11. [3] Muslim, Birr, 32. [4] Tecrid-i sarih,12/128. Predigtkommission DITIB Stuttgart [/QUOTE]
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