Die Rechte unserer Mitmenschen und wie wir sie wahren

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Die Rechte unserer Mitmenschen und wie wir sie wahren



Bismillahirrahmanirrahim

[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Wer nun die geringste Wohltat begeht, wird dafür entlohnt. Und wer auch nur
das geringste Übel begeht, dem wird dies vorgehalten.”
[Sure Zilzal, Vers 7-8]



Verehrte Gläubige,

zwei grundsätzliche Arten des Rechts gibt es für den Menschen. Zum einen das
Recht Gottes an ihm und zum anderen das Recht seiner Mitmenschen. Das Recht
Gottes gelten wir ab, indem wir Seinen Ge-, und Verboten folgen.
Das Recht unserer Mitmenschen beinhaltet ihre Rechte, die im alltäglichen
Miteinander auftreten und die einzuhalten wir verpflichtet sind. Diese Rechte
betreffen mehr noch das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Ehre und die
Würde des Menschen, seine Persönlichkeitsrechte, Amt und Rang sowie seinen
Glauben und dessen Praxis.


Verehrte Muslime,

Gerechtigkeit und Recht oder aber die Grenzen, die für die Wahrung dieser gesetzt
werden, behandelt der Koran an vielen Stellen. Nicht wenige Verse, die die
Gerechtigkeit zwischen den Menschen behandeln, warnen die Menschen etwa,
wenn es hier heißt: “Und dies ist das Maß, das Allah festgesetz hat. So
überschreitet es nicht.” [1]

Wer die Rechte seiner Mitmenschen überschreitet,
überschreitet also das Maß, die Grenzen, die Allah gesetzt hat. In diesem Sinne
sollten uns unsere gottesdienstlichen Handlungen auch davon zurückhalten, die
Rechte unserer Mitmenschen zu übertreten und uns diese Angelegenheit ernst
nehmen lassen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es besser ist auch nur einen Cent,
den wir von jemandem geborgt haben, zurückzugeben, statt Millionen für
wohltätige Zwecke auszugeben.


Verehrte Gemeinde,

der Respekt vor den Rechten unserer Mitmenschen und das Wahren ihrer ist sehr
wichtig, wollen wir in Frieden und Eintracht zusammen leben. Besonders gebietet
uns unsere Religion darauf zu achten, Leben und Eigentum keinen Schaden
zuzufügen, [2] ehrlichen Handel zu treiben, [3] niemanden zu betrügen, [4]
niemanden in eine peinliche Lage zu bringen oder herabzuwürdigen, [5] niemanden
zu verleumden und ihn einer Untat zu bezichtigen, [6] nicht zu lästern, [7]
niemandem aus einer Kränkung heraus das Wort zu verwehren und den Kontakt zu



ihm abzubrechen [8] und auch keine Unruhe zu stiften. [9] Derlei Ungerechtigkeiten
zu verüben, davor warnt uns der Islam inständig. Wer aber nun derart die Rechte
anderer übergangen hat und damit in der Schuld seines Gegenübers steht, muss
diese Tat unbedingt bereuen und Allah um Vergebung hierfür bitten.


Verehrte Brüder und Schwestern,

für Vergehen und Sünden, die wir gegenüber Menschen begangen haben, bitten wir
auf zwei Wegen um Vergebung: sollten wir in der Schuld eines Menschen stehen,
weil wir etwas Materielles von ihm angenommen oder geborgt haben, so müssen
wir dies wieder zurückgeben. Sollte derjenige nicht mehr am Leben sein, geben wir
dieses an seine rechtmäßigen Erben zurück. Für den Fall, dass wir keine Erben
ausfindig machen können, geben wir das Geborgte in seinem Namen in Form von
Almosen weiter. Sollte das Recht eines anderen Menschen durch eine schlechte
Handlung an uns übergegangen sein, und wir können diese nicht mehr ungeschehen
machen (etwa, wenn wir jemanden geschlagen haben sollten), müssen wir uns
hierfür beim Geschädigten entschuldigen und ihn darum bitten, dass er uns dieses
Recht wieder freigibt und dadurch von unserer Schuldigkeit entlässt.
Sollten wir die Rechte unserer Mitmenschen übergangen haben weil wir sie
gekränkt, üble Nachrede betrieben, schlecht über sie gedacht, sie belogen oder
verleumdet haben, müssen wir sie um Vergbung und Freigabe ihrer Rechte bitten.
Sollte derjenige bereits verstorben sein, bedenken wir ihn mit unseren Gebeten
und machen Wohltaten in seinem Namen.


Verehrte Gläubige,

um es nochmal zusammenzufassen: stehen wir in der Schuld unserer Mitmenschen,
können wir diese Sünde auf zweierlei Wegen ausgleichen: zum einen, indem wir
Allah um Vergebung bitten hierfür und zum anderen, indem wir den Geschädigten
selbst darum bitten, dass er uns vergibt und seine Rechte freigebend uns von
unserer Schuldigkeit ihm gegenüber entlässt. Folgender Hadis unseres Propheten
Muhammed (s.a.v.) ist hier sehr anschaulich: “Wer auch immer das Recht eines
anderen auf sich geladen hat - sei es ein materielles Recht oder sei es ein seine
Würde betreffendes Recht – sollte, noch bevor der Tag eintritt, an dem weder
Geld noch Hab und Gut zählen werden, diesen um Vergebung und um die
Entlassung von seiner Schuldigkeit bitten. Andernfalls werden seine Wohltaten,
als Ausgleich für die Ungerechtigkeit, dem Geschädigten überschrieben. Sollte
er keine Wohltaten haben, werden ihm als Ausgleich die Sünden des
Geschädigten überschrieben.” [10]

Ich beende meine Predigt an dieser Stelle mit folgendem Grundprinzip des Koran:
“Wer nun die geringste Wohltat begeht, wird dafür entlohnt. Und wer auch nur
das geringste Übel begeht, dem wird dies vorgehalten.” [11]


[1] Maide, 5/87. [5] Hudschurat, 49/11-12. [9] Bakara, 2/205.
[2] En’am, 6/151. [6] Ahzab, 33/58. [10] Buhari, Mezalim, 10, III/99
[3] Araf, 7/85. [7] Hudschurat, 49/11-12. [11] Zilzal, 99/7-8
[4] Nisa, 4/107. [8] Buhari, Edeb, 62; Müslim, Birr, 25.

Predigtkommission DITIB Stuttgart
 
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