Unzucht [zina] ist der im islamischen Recht [scharia] verwendete Begriff für außereheliche Sexualität, die grundsätzlich verboten [haram] ist. So sehr der Genuss der ehelichen Sexualität im Islam empfohlen wird, so sehr wird außereheliche Sexualität als eine der schwersten Sünden eingestuft.
In einem islamischen Rechtssystem ist Unzucht zudem eine ahndungswürdige Straftat. Allerdings ist der Nachweis dieser großen Sünde im Islamischen Recht [scharia] extrem schwierig, da vier Augenzeugen notwenig sind, die bei unabhängigen Zeugenaussagen sich auch im geringsten Detail nicht widersprechen dürfen, da sonst die Zeugen wegen Verleumdung angeklagt werden.